Am 8.3. im Kabinett verabschiedete das Kabinett das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm für das Land Brandenburg
„ Unsere Hoffnung ist es“ so die Geschäftsführerin des Frauenpolitischen Rates, „dass Brandenburger Frauen damit in puncto Chancengleichheit einen riesigen Schritt nach vorn machen.“
Meine Fraktion teilt nicht nur diese Hoffnung. Und ich finde, sie ist anhand der im Programm enthaltenen, konkret abrechenbaren Maßnahmen auch begründet. Wir haben ein Programm, das unter breiter öffentlicher Beteiligung entstanden ist und es wird auch in Zukunft öffentlich beraten und umgesetzt.
Für die Linke gilt: Wir wollen eine Politik zum anfassen und vor allem zum mitmachen!
Die Qualität des vorliegenden Programms hat etwas mit der Tiefe der im Vorfeld stattgefundenen Diskussion zu tun. Insofern gilt unser Dank all den Frauen die an der Erarbeitung mitgewirkt haben.
Und noch etwas aus meiner Sicht besonders
Hervorhebenswertes. Dieses gleichstellungspolitische Programm hebt die Geschlechtergerechtigkeit in den Rang einer ressortübergreifenden Aufgabe. Es bleibt eben nicht dem MASGF vorbehalten, Frauenpolitik zu machen.
In der Einleitung zum Gleichstellungspolitischen Programm wird seine Zielstellung wie folgt beschrieben: „ Das Programm soll die Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern voranbringen und helfen, strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen.“ Einige Maßnahmen sind u.a..
Zur Verbesserung der Einstiegschancen vor allem junger Frauen wurde das Landesprogramm „ Einstiegszeit“ konzipiert. Hier stehen ab diesem Jahr bis 2013 jährlich 3 Mio € zur Verfügung.
• Für die Unterstützung von Existenzgründerinnen stehen mit dem Landesprogramm „Existenzförderung“ durch ca. 7,6 Mio € pro Jahr bereit.
• Zur Unterstützung von betrieblichen Angeboten der Kitabetreuung unter dem Stichwort „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, können Betriebe Träger der Kitabetreuung nach § 14 Abs.1 KitaG sein und fallen unter die Finanzierungsregelung nach § 16 KitaG.
• Um eine Erhöhung des Frauenanteils im höheren Dienst im Rahmen der Landesverwaltung erreichen zu können, soll das LGG entsprechend novelliert werden.
• Die Unterstützung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist uns allen sehr wichtig. Auch an diesem Punkt sollte darüber nachgedacht werden, wie deren Arbeit durch Novellierung des LGG verbessert werden kann. Dabei muss z.B. auch die Frage, ab welcher Einwohnerzahl hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt werden müssen, zu klären.( demografischer Wandel und Hauptamtliche)
• Das im Maßnahmepaket aufgeführte Projekt „ Frauen machen Kommune“ soll dazu dienen die Rolle der Frauen in der Kommunalpolitik zu stärken.
Wir sind auf dem Weg und noch nicht am Ziel.