Intensiv wurde in den letzten Monaten für das Jahr 2012 der Haushalt in den Fachausschüssen diskutiert. Im Einzelplan des Ministeriums für Arbeit, Soziales , Frauen und Familie wird es im kommenden Jahr keine wesentlichen Einschnitte trotz angespannter Haushaltslage geben.
Der dabei eingebrachte Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Erhöhung des Landeszuschusses für die Frauenhäuser greift zu kurz, denn er bleibt in der bisherigen Finanzierungslogik stecken. Hier muss aus meiner Sicht zukünftig eine generelle Lösung angestrebt werden. Wir brauchen, und das ist eine von der Linken schon lange vorgebrachte Forderung, einen generellen Rechtsanspruch von Frauen auf Schutz vor Gewalt. Diese Position wird auch von den Aktivistinnen der Frauenbewegung geteilt. Hilfe für Frauen darf nicht länger nach Haushaltslage ausgereicht werden.
Denn Gewalt an Frauen und Kindern ist ein gesamtgesellschaftliches Problem; 40 % aller Frauen in Deutschland haben im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren müssen. Seit mehr als 30 Jahren bieten Frauenhäuser Hilfe und Schutz. Bis heute ist diese Aufgabe eine sogenannte freiwillige Aufgabe, die durch das Land, die Kommunen oder soziale Träger finanziert und leider oft durch finanzielle Sachzwänge beeinflusst wird.
Gewalt gegen Frauen ist aber kein Kavaliersdelikt, sondern eine eklatante Menschenrechtsverletzung.
Wir fordern deshalb: Die Bundesregierung muss endlich eine gesetzliche Grundlage für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern schaffen.